Archiv - Alte Kollektivverträge
- Kollektivvertrag 14. aktualisierte Auflage 2023
- 17. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 21. Dezember 2023
- 16. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 16. Dezember 2022
- 15. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 16. Dezember 2022 (betrifft nur das wissenschaftliche Personal)
- Kollektivvertrag 13. aktualisierte Auflage 2022
- 14. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 11. 01. 2022
- Kollektivvertrag 12. aktualisierte Auflage 2021
- 12. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 03.12.2020
- Kollektivvertrag 11. aktualisierte Auflage 2020
- 11. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 16. 12. 2019
- Kollektivvertrag 10. aktualisierte Auflage 2019
- 10. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 05.02.2019
- 9. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 21. 12. 2017
- Kollektivvertrag 8. aktualisierte Auflage 2017.pdf
- 8. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 19. 12. 2016
- Kollektivvertrag für MitarbeiterInnen der Universitäten 2016 mit 7. Nachtrag
- 7. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- Kollektivvertrag für MitarbeiterInnen der Universitäten 2015 mit 6. Nachtrag
- 6. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- 5. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- 4. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- 3. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- 2. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- 1. Nachtrag zum Kollektivvertrag
- Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge vom 05. 05. 2009
- Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten 2009
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Dachverband der Universitäten haben am 5. Mai 2009 den Kollektivvertrag unterzeichnet. Damit besteht nach 6-jährigen Verhandlungen "grünes Licht" für das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages für die österreichischen Universitäten am 1. Oktober 2009. Die hervortretenden Errungenschaften des Kollektivvertrages sind:
- ein Bezahlungsniveau, das als "Mindestlohn" attraktiv ist.
- eine sehr hohe Arbeitsplatzsicherheit, sowie ein selektives und faires Karrieremodell in Richtung eines leistungsabhängigen Aufstieges.
- eine Altersvorsorge in Gestalt einer Pensionskassenzusage.
In weiterer Folge werden nun die Betriebsräte mit dem Rektorat in Verhandlungen treten und in einzelnen Punkten durch Betriebsvereinbarungen ergänzende Regelungen zum Kollektivvertrag schaffen, um auf spezielle Situationen an unserer Alma Mater, der Montanuniversität Leoben, optimal eingehen zu können. Des Weiteren arbeitet die Personalabteilung mit Hochdruck an einer möglichst raschen und reibungslosen Umstellung auf den Kollektivvertrag.
Besonders erfreulich dabei ist, die künftige - mit dem Rektorat abgesprochene - enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Personalabteilung in allen Kollektivvertragsfragen.
Grundsätzlich gilt der gegenständliche Kollektivvertrag für alle Bediensteten, die ihr Dienstverhältnis zur Universität nach dem 31. Dezember 2003 begründet haben.
Allen anderen (Vertragsbedienstete, Beamte) muss vom Arbeitgeber, 18 Monate ab Inkrafttreten des Kollektivvertrages, ein entsprechendes Angebot zum Übertritt gemacht werden.