Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Dachverband der Universitäten haben am 5. Mai 2009 den Kollektivvertrag unterzeichnet. Damit besteht nach 6-jährigen Verhandlungen "grünes Licht" für das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages für die österreichischen Universitäten am 1. Oktober 2009. Die hervortretenden Errungenschaften des Kollektivvertrages sind:

  • ein Bezahlungsniveau, das als "Mindestlohn" attraktiv ist.
  • eine sehr hohe Arbeitsplatzsicherheit, sowie ein selektives und faires Karrieremodell in Richtung eines leistungsabhängigen Aufstieges.
  • eine Altersvorsorge in Gestalt einer Pensionskassenzusage.

In weiterer Folge werden nun die Betriebsräte mit dem Rektorat in Verhandlungen treten und in einzelnen Punkten durch Betriebsvereinbarungen ergänzende Regelungen zum Kollektivvertrag schaffen, um auf spezielle Situationen an unserer Alma Mater, der Montanuniversität Leoben, optimal eingehen zu können. Des Weiteren arbeitet die Personalabteilung mit Hochdruck an einer möglichst raschen und reibungslosen Umstellung auf den Kollektivvertrag.

Besonders erfreulich dabei ist, die künftige - mit dem Rektorat abgesprochene - enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Personalabteilung in allen Kollektivvertragsfragen.

Grundsätzlich gilt der gegenständliche Kollektivvertrag für alle Bediensteten, die ihr Dienstverhältnis zur Universität nach dem 31. Dezember 2003 begründet haben.

Allen anderen (Vertragsbedienstete, Beamte) muss vom Arbeitgeber, 18 Monate ab Inkrafttreten des Kollektivvertrages, ein entsprechendes Angebot zum Übertritt gemacht werden.